keep it on the down low
Durchsuchungsanträge seien für diejenigen gestellt worden, die im Beobachtungszeitraum 500 und mehr Dateien angeboten hätten. 500 Dateien entsprechen Krautkremer zufolge rund 25 bis 30 Musik-CDs. Die Beschuldigten hätten sich strafbar gemacht, da sie gegen das Urheberrecht verstoßen hätten. Dafür seien Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen. Zudem müssen die Beschuldigten mit Schadenersatzforderungen der Musikfirmen rechnen. Diese lagen in der Vergangenheit zwischen 4 000 und 15 000 Euro.
http://derstandard.at/?url=/?id=2456154
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umleitung - Freitag, 26. Mai 2006, 14:03
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